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T2L- und T2L(F)-Formulare werden ab März 2024 elektronisch

T2L und eine seiner Varianten, der T2L (F) , sollen ab dem 1. März 2024 elektrisch werden. Erfahren Sie in diesem Artikel, wofür diese Formulare und andere Dokumente zum Nachweis des Unionsstatus (PoUS) verwendet werden.

Kati Fortino

Kati Fortino

  • 21 Feb., 2024
  • 5 min lesen
T2L- und T2L(F)-Formulare werden ab März 2024 elektronisch

Was ist der „Unionsstatus“?

Waren haben Unionsstatus, wenn sie in der Europäischen Union gewonnen, in die EU eingeführt und in den freien Verkehr überführt oder vollständig aus Waren hergestellt wurden, die die oben genannten Kriterien erfüllen.
Wenn Ihre Waren nicht unter diesen Bedingungen in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, dann haben sie den Status „Nicht-Unionswaren“. Bei allen Waren, die sich innerhalb des EU-Zollgebiets befinden, wird davon ausgegangen, dass es sich um Unionswaren handelt, da Ihre Waren diesen Status erhalten, wenn sie in den freien Verkehr überführt werden.

Nicht-Unionswaren können unter folgenden Umständen im EU-Zollgebiet gefunden werden:

  • Die Waren werden in einem zollkontrollierten Bereich aufbewahrt, z.B. in Erwartung der Zollabfertigung in einem Hafen, in einem vorübergehenden Lagerbereich oder in einem Zolllager.
  • Die Waren fallen unter ein besonderes Verfahren, z.B. wenn die Waren auf einem T1-Formular reisen, bis die Versandabfertigung am Bestimmungsort abgeschlossen ist.
  • Fischereierzeugnisse, die von einem unter EU-Flagge fahrenden Schiff außerhalb der Gewässer der Europäischen Union gefangen wurden.
  • Fischereierzeugnisse, die von einem nicht unter EU-Flagge fahrenden Schiff in den Gewässern der Europäischen Union gefangen wurden.

In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass die Waren nicht-unions organisiert sind, und Sie müssen nachweisen können, dass dies nicht der Fall ist. Wenn Sie die Vordrucke T2L und T2L (F) verwenden, geschieht dies im Rahmen des Systems zum Nachweis des Gewerkschaftsstatus (PoUS).

Was sind die Formen T2L und T2L (F)?

Die Vordrucke T2L und T2LF werden verwendet, um nachzuweisen, dass sich die Waren vor kurzem im freien Verkehr innerhalb der EU befunden haben, die Gemeinschaft aber zu Transitzwecken vorübergehend verlassen haben. Beachten Sie, dass der Nachweis des Unionsstatus von T2L und T2L (F) nur 90 Tage ab der Registrierung gültig ist.

Was ist der Unterschied zwischen T2Ls und T2L (F) Formen?

Die Verwendung eines Vordrucks T2L oder T2L (F) hängt davon ab, ob das EU-Bestimmungsland im Fiskal-/Steuergebiet der Europäischen Union liegt – was sich vom Zollgebiet der EU unterscheidet.
Ein T2L-Formular wird verwendet, wenn Ihre Waren in ein EU-Land reisen, das im Steuergebiet der Europäischen Union liegt.
Ein Vordruck T2L (F) wird verwendet, wenn Ihre Waren in ein EU-Land gehen, das nicht im Steuergebiet der Europäischen Union liegt. Diese Länder gehören zu einer besonderen Steuerregelung, die ein von der übrigen EU getrenntes Mehrwertsteuersystem hat.
Die Länder, die aufgrund besonderer steuerlicher Erwägungen ein T2L (F)-Formular benötigen, sind:

  • Die Kanarischen Inseln
  • Französische Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Französisch-Guayana, Réunion und Saint-Martin
  • Berg Athos
  • Die Aland-Inseln
  • Zypern
  • Malta

Für alle anderen Bestimmungen gilt ein T2L-Formular.

Der Unionsstatus kann auf andere Weise nachgewiesen werden

Obwohl für viele Sendungen die Vordrucke T2L und T2L (F) verwendet werden, gibt es noch einige andere Möglichkeiten, um Unionswaren auf dem Seeweg zu identifizieren:

Seefracht über einen RSS (Regular Shipping Service)

Bei einem regulären Schiffsverkehr (RSS) fährt ein Seeschiff nur zwischen EU-Häfen. Es gibt keinen Kontakt mit anderen Schiffen für Schiff-zu-Schiff-Transfers oder Besuche in Häfen außerhalb der Gemeinschaft. Daher haben alle Waren, die über einen RSS transportiert werden, nachweislich den Status einer Union.

Verfahrens- und warenspezifische Formulare zur Identifizierung von Unionswaren

Für einige Waren und Verfahren gibt es eine besondere Methode, um festzustellen, ob sie den Unions-Status haben oder nicht, die nicht unter die beiden oben genannten Nachweismethoden fallen.
Ein Carnet ATA-Dokument für Waren, die die EU verlassen, gibt beispielsweise an, ob eine der Waren den Unionsstatus für Reimportzwecke besitzt.
Ein weiteres Beispiel ist die Zollabfertigung eines Autos, bei der das Nummernschild und die Zulassungspapiere des Fahrzeugs als Nachweis für den Unions-Status oder Nicht-Union dienen.

Warum der Nachweis des Unionsstatus erforderlich ist

Ihre Waren behalten ihren Unionsstatus, wenn sie innerhalb der EU auf dem See-, Straßen-, Schienen- oder Luftweg befördert werden. Bei Waren, die das EU-Gebiet verlassen, wird jedoch davon ausgegangen, dass es sich um Nicht-Unionswaren handelt.
Wenn zum Beispiel ein Schiff aus internationalen Gewässern ankommt und kein RSS-Schiff ist, wird davon ausgegangen, dass alle Waren Nicht-Unionswaren sind. Ihre Waren könnten jedoch ihren Ursprung in einem EU-Land haben, aber einfach auf dem Seeweg zum Bestimmungsort transportiert worden sein.
In diesem Fall benötigen Sie ein T2L oder ein T2L (F), um nachzuweisen, dass es sich bei Ihren Waren um Unionswaren handelt und sie daher von der Einfuhrzollabfertigung in einem Drittland und der Zahlung von Zöllen und Mehrwertsteuer befreit sind.

Die Formulare T2L und T2L (F) werden ab dem 1. März 2024 elektronisch erstellt.

Ab dem 1. März müssen alle Waren, die mit einem Vordruck T2L oder T2L (F) reisen, elektronisch über das neue EU-System zum Nachweis des Unionsstatus (POUS) angemeldet werden.
Um zu bestätigen, dass Ihre Beförderung abgeschlossen ist, müssen Sie die Beförderungs-Referenznummer (MRN) Ihrer Abfertigung bei Ankunft der Waren elektronisch übermitteln – und nicht den Abschluss bei der Ursprungs-/Bestimmungszollstelle bestätigen. Das System für die elektronische Übermittlung hängt von dem Mitgliedstaat ab, in dem Sie das Verfahren abschließen.
Customs Support bietet Abfertigungs- und Beratungsdienste in 12 Ländern der EU an. Wenn Sie Hilfe bei der Frage benötigen, wie sich die Umstellung der Vordrucke T2L und T2L (F) auf die elektronische Übermittlung im März 2024 auf Sie auswirkt, können Sie sich an uns wenden.